• 14.02.2024
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Außerordentliche Kündigung: Privatfahrzeug beim ArbG unerlaubt aufgeladen

Das unerlaubte Laden von Privatfahrzeugen an einer 220 Volt Steckdose des ArbG kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine Kündigung oder Abmahnung rechtfertigen. Das Arbeitsgericht Duisburg nimmt eine Abwägung vor.

Arbeitsrecht aktiv (AA)

Quelle:
Arbeitsrecht aktiv (AA)

Fundstelle:
AA 2024, 24

Autoren:
IWW Institut