Außerordentliche Kündigung: Privatfahrzeug beim ArbG unerlaubt aufgeladen
Das unerlaubte Laden von Privatfahrzeugen an einer 220 Volt Steckdose des ArbG kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine Kündigung oder Abmahnung rechtfertigen. Das Arbeitsgericht Duisburg nimmt eine Abwägung vor.
Quelle:
Arbeitsrecht aktiv (AA)
Fundstelle:
AA 2024, 24
Autoren:
IWW Institut
Testen Sie juris kostenfrei, um das vollständige Dokument zu lesen!
Die juris Produkte beinhalten zahlreiche Premium-Titel. Finden Sie jetzt Ihre passenden Produkte und testen Sie diese 30 Tage kostenfrei und unverbindlich.