• 03.09.2024
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Urlaub: Keine Urlaubsansprüche während des Sabbaticals

Urlaubsrechtlich besteht für die Zeit der völligen Freistellung im Sabbatical kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Erholungsurlaub. Da der gesetzliche Urlaubsanspruch jahresbezogen zu ermitteln ist, ist bei einer geringeren völligen Freistellung als 12 Monate der Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr zeitanteilig zu berechnen. So entschied es das LAG Berlin-Brandenburg.

Arbeitsrecht aktiv (AA)

Quelle:
Arbeitsrecht aktiv (AA)

Fundstelle:
AA 2024, 148-150

Autoren:
IWW Institut