• 04.11.2024
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Arbeitszeugnis: ArbN will überdurchschnittliche Beurteilung: Dann muss er die Tatsachen dafür beweisen

Erhält ein ArbN ein Arbeitszeugnis, in dem ihm der ArbG eine durchschnittliche bzw. befriedigende Leistung bescheinigt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, wenn er eine überdurchschnittliche Beurteilung anstrebt. So entschied es das LAG Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Arbeitsrecht aktiv (AA).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Arbeitsrecht

Lösungsmöglichkeiten für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausgerichtet am Bedarf des anwaltlichen Praktikers.

juris Arbeitsrecht Premium

Sie recherchieren alle Fragen des Arbeitsrechts bis hin zu Nischenthemen, immer in Verbindung mit den aktuellen Entscheidungen und Vorschriften.
Arbeitsrecht aktiv (AA)
Quelle: Fundstelle:
  • AA 2024, 188-189
Autoren:
  • Petra Wronewitz