• 24.06.2024
  • Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)

Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?

Presseveröffentlichungen können Mischerzeugnisse aus journalistischen Textbeiträgen und KI-generierten Zusatzinhalten sein. KI-generierte Inhalte genießen zwar nur urheberrechtlichen Werkschutz, wenn der Mensch detaillierte Vorgaben macht und die konkrete Ausgestaltung nicht der Wahrscheinlichkeitsrechnung überlässt. Die KI-generierten Bestandteile wie Texte und Bilder partizipieren aber am Leistungsschutzrecht an der Gesamtkomposition.

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Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)
Quelle: Fundstelle:
  • AfP 2024, 193-197
Autoren:
  • Malte Baumann