• 24.06.2024
  • Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)

Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?

Presseveröffentlichungen können Mischerzeugnisse aus journalistischen Textbeiträgen und KI-generierten Zusatzinhalten sein. KI-generierte Inhalte genießen zwar nur urheberrechtlichen Werkschutz, wenn der Mensch detaillierte Vorgaben macht und die konkrete Ausgestaltung nicht der Wahrscheinlichkeitsrechnung überlässt. Die KI-generierten Bestandteile wie Texte und Bilder partizipieren aber am Leistungsschutzrecht an der Gesamtkomposition.

Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)

Quelle:
Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)

Fundstelle:
AfP 2024, 193-197

Autoren:
Malte Baumann