- 24.06.2024
- Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)
Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?
Presseveröffentlichungen können Mischerzeugnisse aus journalistischen Textbeiträgen und KI-generierten Zusatzinhalten sein. KI-generierte Inhalte genießen zwar nur urheberrechtlichen Werkschutz, wenn der Mensch detaillierte Vorgaben macht und die konkrete Ausgestaltung nicht der Wahrscheinlichkeitsrechnung überlässt. Die KI-generierten Bestandteile wie Texte und Bilder partizipieren aber am Leistungsschutzrecht an der Gesamtkomposition.