- 06.02.2024
- Die Aktiengesellschaft (AG)
Auswirkungen des MoPeG auf das Aktienregister
Die mit dem MoPeG verbundenen Neuerungen wirken sich auch auf Aktiengesellschaften mit Namensaktien aus. Wegen der Neuregelung in § 67 Abs. 1 Satz 3 AktG dürfen Neueintragungen oder Änderungen am Aktienbestand einer GbR im Aktienregister nur noch vorgenommen werden, wenn die GbR in das Gesellschaftsregister eingetragen ist. Die Neuerungen werfen insbesondere bei börsennotierten Namensaktiengesellschaften Fragen auf, die der Beitrag beantwortet.