- 13.03.2024
- Die Aktiengesellschaft (AG)
Collaborative Engagement in ESG-Angelegenheiten und die Zurechnung von Stimmrechten
Es gibt immer mehr Plattformen, die es Investoren ermöglichen sollen, sich über ESG-Belange von Portfoliounternehmen auszutauschen und ihren Einfluss zu bündeln. Collaborative Engagements können jedoch zu einer gegenseitigen Zurechnung von Stimmrechten („acting in concert“) nach WpHG und WpÜG führen und drastische Folgen auslösen. Der Beitrag analysiert im Einzelnen, welche Form der Zusammenarbeit derzeit überhaupt denkbar ist.