• 13.05.2024
  • Anwalt und Kanzlei (AK)

Vergütung: Gleiche Arbeit heißt gleicher Lohn für Männer und Frauen: Folgen des BAG-Urteils für die Praxis

Eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Der Arbeitgeber darf das höhere Gehalt eines männlichen Arbeitnehmers nicht mehr damit begründen, dass dieser in den Vertragsverhandlungen das höhere Gehalt besser verhandelt hat. Das ist die Quintessenz aus einem BAG-Urteil. Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich wichtige Folgen und Handlungsempfehlungen.

Anwalt und Kanzlei (AK)

Quelle:
Anwalt und Kanzlei (AK)

Fundstelle:
AK 2024, 81-82

Autoren:
Dr. Viktoria Winstel