- 25.08.2026
- Anwalt und Kanzlei (AK)
Aktivrente: Mitarbeiter in der Rente weiter beschäftigen
Gehen Top-Mitarbeiter der Kanzlei in Rente, ist es oft nicht einfach, adäquaten Ersatz zu finden. Denn der Fachkräftemangel macht auch vor Anwaltskanzleien keinen Halt. Seit dem 1.1.26 kann sich das aber ändern. Denn beschäftigen Kanzleien Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, ist der an den Mitarbeiter gezahlte Arbeitslohn mit bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei. Ein lukrativer Benefit, der viele ausscheidende Mitarbeiter dazu bewegen könnte, (ggf. in Teilzeit) weiterzuarbeiten. Details lesen Sie in AK Anwalt und Kanzlei.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Anwalt und Kanzlei (AK).
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris DAV Zusatzmodul
Exklusiv für DAV-Mitglieder: Recherchieren Sie in über 40 Top-Titeln der jurisAllianz Partnerverlage.
juris Kanzleimanagement
Mehr Zeit für Ihre Mandanten? Recherchieren Sie Fragen zu RVG, Vollstreckung, Legal Tech, Datenschutz etc.