• 13.05.2026
  • Der Aufsichtsrat (AR)

Cybersicherheit – Zehn Leitfragen für den Aufsichtsrat

Schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle mit erheblichen finanziellen und reputationsbezogenen Konsequenzen zeigen, dass Cybersicherheit nicht länger eine reine IT-Angelegenheit ist, sondern zentrale Aufgabe der Unternehmensführung. Cyber-Resilienz bedeutet deshalb für den Aufsichtsrat, klare Erwartungen zu formulieren und wirksam zu überwachen, damit Prozesse, Infrastruktur und Notfallkapazitäten mit der sich ständig verändernden Bedrohungslage Schritt halten. Dazu gehört, Notfallpläne vorzubereiten, klare Abläufe für den Ernstfall zu definieren sowie regelmäßige Übungen durchzuführen, sodass im Ernstfall schnell und richtig gehandelt werden kann. Wer Cyberrisiken systematisch in das Risikomanagement einbindet, kann Gefährdungen besser einordnen und Gegenmaßnahmen gezielt steuern. In Verbindung mit einer sicheren, skalierbaren Cloud-Architektur kann Cybersicherheit so vom Kostenfaktor zum Wegbereiter für langfristige Stabilität und Wettbewerbsvorteile werden.

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Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei der Prävention und Vermeidung von Haftung und Strafbarkeit zu ergreifen sind.
Der Aufsichtsrat (AR)
Quelle: Fundstelle:
  • AR 2026, 100-103
Autoren:
  • Friederike Rotsch
  • Marielle Ehrmann
  • Sebastian Lange