• 20.12.2023
  • Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Der Bedeutungsverlust der Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, möchte hiermit vorrangig eine Verhaltensänderung erreichen. Gleichzeitig soll die Abmahnung aber bei wiederholten Pflichtverletzungen auch eine Kündigung ermöglichen. Hierfür darf die mit der Abmahnung verbundene Warnfunktion allerdings noch nicht verbraucht sein. Der Beitrag stellt dar, wann die Warnfunktion nicht mehr greift, unterscheidet insoweit zwischen dem Kündigungsgrund an sich und der Interessenabwägung und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf, um einen Verbrauch des Kündigungsrechts zu vermeiden.

Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Quelle:
Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Fundstelle:
ArbRB 2023, 313-316

Autoren:
Wolfgang Kleinebrink