- 18.09.2024
- Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Rechtsprechungswende zum Unterrichtungsschreiben bei Betriebsübergang
Für Fragen des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB ist nach einer Änderung der Geschäftsverteilung des BAG im Jahr 2021 nicht mehr dessen Achter Senat zuständig, sondern der Zweite. Dieser löst sich in mehreren Entscheidungen schrittweise von den strengen Anforderungen an Unterrichtungsschreiben gem. § 613a Abs. 5 BGB. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung nach und gibt Empfehlungen für die Praxis.