- 02.10.2024
- Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Die Neuregelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen
Insbesondere durch die Corona-Pandemie sind Videoverhandlungen zu einem unverzichtbaren Instrument effizienter Verfahrensführung geworden. Durch ein Gesetz vom 15.7.2024 wurde nun nach vielfacher Forderung und Diskussion mit Wirkung ab dem 19.7.2024 die Regelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen eingeführt und die Regelung des § 128a ZPO für den Zivilprozess nicht unwesentlich verändert. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Arbeits-Rechtsberater (ArbRB).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris Arbeitsrecht
Lösungsmöglichkeiten für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausgerichtet am Bedarf des anwaltlichen Praktikers.
juris Arbeitsrecht Premium
Sie recherchieren alle Fragen des Arbeitsrechts bis hin zu Nischenthemen, immer in Verbindung mit den aktuellen Entscheidungen und Vorschriften.