• 04.12.2023
  • Betriebs-Berater (BB)

Die neuen Bürden der Arbeitszeiterfassung

In seinem wegweisenden Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21, BB 2023, 760) brach das Bundesarbeitsgericht erstmals mit der bis dato herrschenden Auffassung und verpflichtete Arbeitgeber zur Erfassung der vollständigen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer. Bislang war – bis auf wenige gesetzliche Ausnahmen – lediglich die Aufzeichnung von Überstunden verpflichtend. Arbeitgeber sehen sich seither zahlreichen offenen Fragen ausgesetzt. Der in Reaktion auf den Beschluss des BAG erarbeitete Referentenentwurf des BMAS zur Neufassung des ArbZG bemüht sich nun zwar um Schaffung von Rechtsklarheit, beantwortet jedoch bedauerlicherweise nicht alle offenen Fragen, und alles deutet darauf hin, dass sich der große organisatorische Aufwand für Arbeitgeber manifestiert. Nunmehr griff das LAG München (22.5.2023 – 4 TaBV 24/23, BeckRS 2023, 18164) als erstes Instanzgericht die Entscheidung des BAG im Zusammenhang mit der Einsetzung einer Einigungsstelle auf. Der Münchner Beschluss wirft selbst interessante und praxisrelevante Fragen zum Initiativrecht des Betriebsrats im Hinblick auf die Ausgestaltung eines Zeiterfassungssystems auf.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2023, 2356-2358

Autoren:
Claudia Posluschny, RAin/FAinArbR
Michaela Zenkert