• 22.02.2024
  • Betriebs-Berater (BB)

Interne Meldestelle nach dem HinSchG im Konfliktbereich mit dem RDG – Darf die interne Meldestelle (§§ 12 ff. HinSchG) rechtsberatend tätig werden?

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind bestimmte Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung und zum Betrieb von sog. internen Meldestellen verpflichtet. Dieser Beitrag widmet sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass interne Meldestellen – ganz oder zum Teil – auch von externen Dritten betrieben werden können, der Frage, ob und inwieweit beim Betrieb einer solchen Meldestelle auch weiterführende Beratungstätigkeiten anfallen, die eine Rechtsdienstleistung i. S. d. Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellen. Da dies – was nachfolgend dargestellt wird – teilweise der Fall ist, wird anschließend aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen diese Tätigkeiten zulässig sein können.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2024, 323-328

Autoren:
Dominik Nikol
Leonard Weiland