- 01.07.2024
- Betriebs-Berater (BB)
Grunderwerbsteuer: Anmerkungen zu den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.3.2024
Am 21.3.2024 haben die obersten Finanzbehörden der Länder unter dem Datum 5.3.2024 gleich lautende Erlasse (“GLE”) zur Anwendung von § 1 Abs. 3 GrEStG, zur Anwendung von § 1 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle und zur Anwendung von §§ 5, 6 GrEStG veröffentlicht. Diese Erlasse treten jeweils an die Stelle der entsprechenden Vorgänger-Erlasse vom 2.12.1999 (BStBl. I 1999, 991), 19.9.2018 (BStBl. I 2018, 1053; BStBl. I 2018, 1056 und BStBl. I 2018, 1069) und 12.11.2018 (BStBl. I 2018, 1334) und sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Anlass für die Überarbeitung dieser Erlasse war insbesondere das am 1.7.2021 in Kraft getretene Grunderwerbsteueränderungsgesetz (GrEStÄndG) vom 12.5.2021. Im folgenden Beitrag wird ein Überblick über die wesentlichsten Neuregelungen in diesen Erlassen im Vergleich zu den Vorgänger-Erlassen gegeben. Die Veröffentlichung weiterer überarbeiteter Erlasse, insbesondere der zu § 1 Abs. 3a GrEStG, steht noch aus.