- 08.07.2024
- Betriebs-Berater (BB)
Der Entwurf des Cyber Resilience Act (CRA) und seine Auswirkungen auf das Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht
Ende November 2023 wurden die Trilog-Verhandlungen über den Vorschlag eines Cyber Resilience Act abgeschlossen. Am 12.3.2024 hat das EU-Parlament den Cyber Resilience Act (im Folgenden CRA-E) verabschiedet. Damit rückt die Anwendbarkeit des von der EU geplanten horizontalen Rechtsrahmens über umfassende Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen näher. Die Relevanz des Rechtsakts reicht weit über die Verpflichtung zur Umsetzung konkreter Cybersicherheitsanforderungen hinaus. Der CRA-E wird zudem auch weitreichende Auswirkungen auf das Gewährleistungs- und das Produkthaftungsrecht haben. Betroffene Wirtschaftsakteure sollten daher für die veränderten Maßstäbe der zivilrechtlichen Haftung sensibilisiert sein.