- 10.09.2024
- Betriebs-Berater (BB)
Die E-Rechnung – technische Hintergründe und zulässige Formate
Infolge der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, BGBl. I 2024 Nr. 108 vom 27.3.2024) wird ab 1.1.2025 die elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen B2B-Umsätzen eingeführt. § 14 Abs. 1 und 2 UStG werden grundsätzlich überarbeitet. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG in der Fassung ab dem 1.1.2025 definiert die E-Rechnung als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sobald sich interessierte Unternehmer hinsichtlich des benötigten Formats in die Thematik einlesen, kann schnell der Eindruck eines wahren Dschungels an Begriffen und Rechnungsformaten entstehen. Für ein gründliches Verständnis der möglichen Rechnungsformate ab 2025 wird neben dem juristischen Verständnis zunehmend auch technisches Verständnis hinsichtlich der verwendbaren Formate nötig.
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten: