• 07.04.2026
  • Betriebs-Berater (BB)

Das neue Recht auf Reparatur

Nachdem die Europäische Union ihre Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen hat, liegt seit kurzem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vor, mit dem diese bis zum 31.7.2026 in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Händler müssen sich daher auf punktuelle, aber sehr wichtige Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht vorbereiten. Zudem wird neben dem Gewährleistungsrecht ein völlig neues Recht auf Reparatur geschaffen, mit dem in erster Linie der Hersteller des Produkts und im Einzelfall auch andere Marktakteure zu einer Reparatur bestimmter Produkte verpflichtet werden. Es handelt sich um grundlegende und praxisrelevante Neuerungen, die vor allem das deutsche Kaufrecht im doppelten Wortsinn nachhaltig verändern werden.

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Betriebs-Berater (BB)
Quelle: Fundstelle:
  • BB 2026, 707-712
Autoren:
  • Florian Niermeier