• 07.11.2024
  • Compliance Berater (CB)

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Bußgeldvorschriften zum Beschäftigtenschutz

Das 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt u. a. für Meldungen von bußgeldbewehrten Verstößen, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte der Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (§ 2 Ziffer 2 HinSchG). Arbeitsrechtliche Bußgeldregelungen finden sich unübersichtlich verstreut in verschiedenen Gesetzen. Meldestellen nach dem HinSchG stehen damit vor der Frage, welche Verstöße § 2 Ziffer 2 HinSchG konkret erfasst. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick.

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Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei der Prävention und Vermeidung von Haftung und Strafbarkeit zu ergreifen sind.
Compliance Berater (CB)
Quelle: Fundstelle:
  • CB 2024, 98-102
Autoren:
  • Anna Caroline Gravenhorst