- 04.12.2023
- DER BETRIEB (DB)
Altersteilzeit: Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Passivphase
Wechselt der Arbeitnehmer im Altersteilzeit-Blockmodell von der Aktiv- in die Passivphase, sind seine Resturlaubsansprüche abzugelten, wenn er diese krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Die Entscheidung hat Verallgemeinerungspotenzial: Was die Urlaubsabgeltung angeht, steht der Wechsel in die Passivphase der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gleich.