• 24.01.2024
  • DER BETRIEB (DB)

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung – Welche Anforderungen kommen durch die CSRD auf deutsche Unternehmen zu?

Seit dem 05.01.2023 gilt in der EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit dem Ziel, das Niveau der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das der Lageberichterstattung der Unternehmen zu heben. Dass über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet werden muss, ist für Aktiengesellschaften keine Neuerung. Da der Anwendungsbereich der CSRD jedoch deutlich umfassender ist, stehen viele deutsche Unternehmen vor neuen Herausforderungen und Pflichten. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Änderungen und Implikationen für Unternehmen dargestellt.

DER BETRIEB (DB)

Quelle:
DER BETRIEB (DB)

Fundstelle:
DB 2024, 65-68

Autoren:
Edda Feisel
Celine Makowka