- 17.02.2025
- DER BETRIEB (DB)
Grundsteuer: Die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Bodenwertsteuer und das Bundesmodell bleiben (Teil I)
Seit diesem Jahr greifen die neuen GrStG. Doch verletzen die Bodenwertsteuer Baden-Württembergs und das Bundesmodell weiterhin das Grundgesetz. Die Bodenwertsteuer lässt gleichheitswidrig Immobilien unberücksichtigt. In beiden Modellen richtet sich die Steuerlast nach den Bodenrichtwerten. Diese Werte aber sind für eine Steuerbemessung zu ungenau. Die Gesetzgeber haben auf die Ungenauigkeiten durch Gegenbeweise von niedrigeren gemeinen Werten reagiert, die ab einer Wertdifferenz von 30% (Bodenwertsteuer) und 40% (Bundesmodell) greifen. Diese Schwellen sind zu hoch. Das BVerfG hat Bewertungsungenauigkeiten von bis zu 20% zugelassen. Ohnehin können Gegenbeweise, die von den Stpfl. anzustrengen sind, ein gleichheitswidriges Gesetz nicht in das Maß der Verfassung führen. Baden-Württemberg und die Bundesländer, die das Bundesmodell anwenden, sollten zeitnah die verfassungswidrigen GrSt-Modelle korrigieren.