• 15.04.2026
  • DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht

Betriebsratswahlen in Matrix-Strukturen nach der Entscheidung des BAG

Matrix-Strukturen im Unternehmen stellen das Betriebsverfassungsrecht vor erhebliche Herausforderungen und werfen komplexe Fragen der Betriebszugehörigkeit sowie der Wahlberechtigung auf. Das BAG hat nun klargestellt, dass Matrix-Führungskräfte bei tatsächlicher Eingliederung in mehrere Betriebe – unabhängig vom vertraglichen Beschäftigungsort – dort wahlberechtigt sein können, was Mehrfachwahlrechte ermöglicht. Die Entscheidung wirkt richtungsweisend für laufende und bevorstehende Betriebsratswahlen. Sie wirft jedoch weitere Fragen zur Übertragbarkeit auf andere Konstellationen wie internationale Matrix-Strukturen und das passive Wahlrecht auf, denen dieser Artikel nachgeht.

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DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Quelle: Fundstelle:
  • DB 2026, 1000-1003
Autoren:
  • Benjamin Onnis
  • Leonie Weiß