• 19.02.2024
  • Datenschutz-Berater (DSB)

Der Digital Service Act – wen „trifft’s“ eigentlich?

Der Digital Service Act wurde am 27. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 16. November 2022 in Kraft. Für die (großen) Plattformen und Suchmaschinen gelten bereits jetzt bestimmte Pflichten. Da die übrigen regulierten Unternehmen nun ab dem 17. Februar 2024 die für sie geltenden Pflichten einhalten müssen, wird hier noch einmal kurz die Frage beleuchtet, wer eigentlich vom Digital Service Act betroffen ist.

Datenschutz-Berater (DSB)

Quelle:
Datenschutz-Berater (DSB)

Fundstelle:
DSB 2024, 26-29

Autoren:
Wulf Kamlah