- 16.12.2024
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)
Der vorläufige Sachwalter – ein Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 AO?
I. Einleitung
Steuerschuldner nach § 43 AO ist und bleibt auch im Insolvenzverfahren grundsätzlich der Insolvenzschuldner. Er ist Steuerpflichtiger gemäß § 33 AO und bleibt Schuldner der Insolvenzforderungen und auch der Masseverbindlichkeiten. Weil die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter übergeht, hat dieser im eröffneten Verfahren aber die steuerrelevanten Pflichten gemäß § 34 Abs. 1 und 3 AO zu erfüllen, insbesondere die Steuererklärungspflichten nach § 149 Abs. 1 AO. Kommt der Verwalter diesen Pflichten nicht nach, droht ihm die Haftung nach § 69 AO.