- 19.03.2024
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)
Überleben die innere Stimmigkeit und Effizienz des deutschen Insolvenzrechts eine Harmonisierung der europäischen Insolvenzrechte?
I. Einleitung
Die Europäische Kommission – Parlament und Rat – hat im Dezember 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Insolvenzrechte unterbreitet. Dieser Vorschlag soll dazu beitragen, den in Europa vorherrschenden Zustand der »nationalen Fragmentierung« von Insolvenzvorschriften zu beseitigen, der zur Folge hat, dass Insolvenzverfahren in den Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Effizienz aufweisen, was im Ergebnis zu gravierenden Unterschieden der Befriedigungsaussichten der Gläubiger führt. Die Kommission sieht in dem Fehlen harmonisierter Insolvenzvorschriften »eines der größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr in der EU und für eine stärkere Integration der EU-Kapitalmärkte«.