- 25.02.2026
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)
Keine Billigkeitskontrolle von Mehrheitsentscheidungen nach § 745 Abs. 1 BGB
I. Sachverhalt
Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, der bei der Aufteilung größerer Gebäudekomplexe, seien es Miteigentümergemeinschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften, häufig vorkommt. Es wird nämlich bei der eher formalen, mathematischen Aufteilung in Miteigentumsanteile mit entsprechendem Kostenverteilungsschlüssel häufig außer Acht gelassen, dass die mit den einzelnen Anteilen verbundenen Nutzungsrechte oftmals ganz unterschiedliche Unterhaltungskosten verursachen, so dass die Aufteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen jedenfalls von einem Teil der Miteigentümer mit der Zeit als unfair empfunden wird.
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