- 09.02.2024
- Erbrecht effektiv (EE)
Eigenhändiges Testament: Formunwirksamkeit bei Erbennennung unter mittiger Unterschrift
Das OLG München hat darüber befunden, ob Durchstreichungen in einem dreiseitigen eigenhändigen Testament zu dessen Widerruf führten. Streitig war, ob dieses Testament von der Erblasserin in Widerrufsabsicht durchgestrichen worden sei, oder ob die Durchstreichungen von einer dritten Person, oder aber von der Erblasserin, aber nicht in Widerrufsabsicht, erfolgt seien. Das OLG war nach den vom Nachlassgericht durchgeführten Ermittlungen und der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Erblasserin das fragliche Testament in Widerrufsabsicht vernichtet (§ 2255 BGB) hat.
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