- 08.03.2024
- Erbrecht effektiv (EE)
Verjährung: Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Tatsachen- oder Rechtsirrtum über Enterbung kann fristauslösende Kenntnis entfallen lassen
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass ein Erbe die Erbteile eines oder mehrerer Miterben erwirbt und anschließend Vermögensgegenstände aus dem Nachlass, etwa Immobilien, an Dritte verkauft. Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob in einem solchen Fall der bei einem Immobilienverkauf erzielte – anteilige – Mehrerlös steuerbehaftet i. S. d. § 23 EStG ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft, also an einer gesamthänderischen Beteiligung, nicht zur (anteiligen) Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens führen kann.
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