- 07.08.2024
- Erbrecht effektiv (EE)
Wachstumschancengesetz: Gesetzgeber schließt Gestaltungslücke durch Vermächtnis bei beschränkter ErbSt-Pflicht
Der BGH hat sich damit befasst, inwieweit sich ein ererbter Gesellschaftsanteil, der einer Dauerstestamentsvollstreckung unterliegt, mit dem bereits bestehenden Gesellschaftsanteil des Erben vereinigen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil auch dann der Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, wenn der Erbe – wie im entschiedenen Fall – bereits Gesellschafter (Kommanditist) gewesen ist. Die gesellschaftsvertraglich zugelassene Anordnung der Testamentsvollstreckung durch die Erblasserin verhindere die uneingeschränkte Vereinigung des geerbten Kommanditanteils mit dem Anteil des Klägers.