• 07.06.2024
  • EnergieRecht (ER)

Bundesgesetzliche Regelungen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau von Erneuerbaren Energien

Der Gesetzgeber hat zwei Instrumente in das EEG aufgenommen, die die Akzeptanz von Bürgern und Kommunen, die sich im Einzugsbereich von Windenergieanlagen befinden, steigern sollen: § 6 EEG 2023 zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und den neuen § 22b i. V. m. § 22 EEG 2023 zu den Ausnahmen vom Zuschlagserfordernis für sog. Bürgerenergiegesellschaften (BEG). Der folgende Beitrag soll die akzeptanzsteigernden Regelungen erläutern und die aktuellen Diskussionen zu den einzelnen Regelungen zusammenfassen.

EnergieRecht (ER)

Quelle:
EnergieRecht (ER)

Fundstelle:
ER 2024, 91-98

Autoren:
Felix Lindschau