• 21.08.2024
  • EnergieRecht (ER)

Rechtsfragen bei Solaranlagen und Speichern nach dem Solarpaket I

Am 15. Mai ist nach fast einjährigem Gesetzgebungsverfahren das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) in Kraft getreten.1 Ausgenommen sind einige wenige noch durch die EU-Kommission zu genehmigende Regelungen sowie einige Bestimmungen, die nach den Übergangsvorschriften erst später in Kraft treten.2 Das Solarpaket I ändert auf 42 Seiten das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie weitere elf Gesetze und Verordnungen.3 Ziel des Regelungspakets ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien so zu beschleunigen, dass die Etappe eines 80prozentigen Anteils von Strom aus Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2030 erreicht werden kann.4 Der für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Ausbau soll kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich sein.5 Dieser Beitrag stellt für Solarfreiflächen-Anlagen einschließlich Agri-PV-Anlagen, Solaranlagen auf Gebäuden und Speicher dar, welche Änderungen des EEG zum gewünschten Erfolg beitragen sollen und welche Praxisfragen sich nach einem Monat Solarpaket I stellen.

1) BGBl. Teil I v. 15. 05. 2024.

2) § 100. Paragraphen ohne weitere Angaben sind im Folgenden solche des EEG.

3) Energiewirtschaftsgesetz, Marktstammdatenregisterverordnung, Messstellenbetriebsgesetz, KWK-Ausschreibungsverordnung, Energiefinanzierungsgesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Bundesbedarfsplangesetz, Herkunftsnachweis- und Regionalnachweisdurchführungsverordnung, Windenergie-auf-See-Gesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.

4) § 1 Abs. 2; 2023 betrug der Anteil 57 %, vgl. BT-Drs. 20/11180.

5) § 1 Abs. 3.

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EnergieRecht (ER)
Quelle: Fundstelle:
  • ER 2024, 141-147
Autoren:
  • Margarete von Oppen