- 03.09.2024
- Familien-Rechtsberater (FamRB)
Die Ehegatten-Außen-GbR nach der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Ehegatten haben sich bisher vielfach zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen, um etwa in dieser Gestalt das Familienheim zu erwerben oder Vermögensverwaltung mit mehreren Immobilien und sonstigem Vermögen zu betreiben. Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der GbR grundlegend geändert. Wie sich dies auf betroffene Ehegatten auswirkt, untersucht die nachfolgende Abhandlung.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Familien-Rechtsberater (FamRB).
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