• 23.01.2024
  • Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)

Vertretungsrecht bei symmetrischer Betreuung

Betreuen die Eltern ihr Kind in gleichem Umfang, ist der Sachverhalt der Entscheidung des OLG Hamburg nicht ungewöhnlich. Unabhängig vom Streit über die jeweiligen Betreuungsanteile stehen sie nach einer Einigung zur symmetrischen Betreuung vor der Folgefrage, wie ein finanzieller Ausgleich hinsichtlich des Bedarfs des gemeinsamen Kindes zu finden ist oder ob dieser gar gerichtlich entschieden werden muss. Ungewöhnlich ist vor dem Hintergrund der bisherigen Diskussion zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei symmetrischer Betreuung hingegen die Begründung des Senats, die maßgeblich darauf gründet, dass die Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Vertretung des Kindes in Abstammungsverfahren für das Verfahren zum Kindesunterhalt nutzbar gemacht wird.

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Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Quelle: Fundstelle:
  • FamRZ 2024, 85-88
Autoren:
  • Alexander Schwonberg