• 09.01.2024
  • Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

Recht auf selbstbestimmtes Sterben und Realität

Das Recht der Sterbehilfe ist nicht erst seit der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von § 217 StGB im Februar 2020 von einer Dynamik hin zu einer Betonung der freien Selbstbestimmung auch am Lebensende geprägt. Diesen rechtlichen Wandel ermöglichen im Strafrecht ein offener und generalklauselartig gefasster einfach-gesetzlicher Rahmen sowie die Fachgerichte und das BVerfG, die ihrer Rechtsauslegung ein dynamisches Verständnis der verfassungsrechtlichen Wertungen zugrunde legen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben weist aber noch blinde Flecken auf, die der BGH in seiner Insulinspritzen-Entscheidung im Juli 2022 aufgedeckt hat. In einem obiter dictum deutete er an, dass die vom BVerfG im Rahmen der Entscheidung zu § 217 StGB entwickelten Grundsätze auch auf die Tötung auf Verlangen anwendbar sein könnten und dadurch eine Fremdtötung in Fällen physischer Unmöglichkeit der Selbsttötung straflos sein könnte. Ob dieser Hinweis richtig und damit eine verfassungskonforme Auslegung des § 216 StGB angezeigt ist, wird auf Grundlage des einfach-gesetzlichen sowie des verfassungsrechtlichen Rahmens des Rechts der Sterbehilfe untersucht.

Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

Quelle:
Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

Fundstelle:
GA 2024, 16-32

Autoren:
Victoria Ibold