• 18.03.2024
  • GmbHRundschau (GmbHR)

Das Schicksal des Arbeitsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers bei einem Betriebsübergang

Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB vor, gehen betroffene Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Da das Gesetz ausdrücklich nur Arbeitsverhältnisse nennt, könnte dies dafürsprechen, dass GmbH-Geschäftsführer von dieser Vorschrift nicht betroffen sind, da es sich bei ihnen um Organe des Unternehmens und nicht des Betriebs handelt. Aufgrund des Trennungsprinzips muss aber zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Anstellungsvertrag unterschieden werden, so dass es zu einer gespaltenen Lösung kommen kann. Außerdem kann mit dem Geschäftsführer neben dem Anstellungsverhältnis ein gesonderter Arbeitsvertrag bestehen. Das Schicksal derartiger Arbeitsverträge bei einem Betriebsübergang wird vor dem Hintergrund einer neuen Grundsatzentscheidung des BAG dargestellt, wobei auch ein möglicher Kündigungsschutz im Zusammenhang mit einer Organstellung berücksichtigt wird.

GmbHRundschau (GmbHR)

Quelle:
GmbHRundschau (GmbHR)

Fundstelle:
GmbHR 2024, 287-294

Autoren:
Wolfgang Kleinebrink