- 03.09.2024
- Geldwäsche & Recht (GWuR)
Die Verdachtsmeldepflicht nach der EU-Geldwäscheverordnung
Die EU-Geldwäscheverordnung wird auch die Verdachtsmeldepflicht innerhalb der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Dabei ergeben sich wesentliche Änderungen im Vergleich zur heutigen Rechtslage. Unter anderem kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Der Einsatz legalen Vermögens für illegale Zwecke – ohne einen Verdacht auf Geldwäsche – wird meldepflichtig. Zudem werden verdachtsunabhängige schwellenwertbasierte Meldepflichten eingeführt. Der vorliegende Beitrag stellt die neuen Regelungen dar.