• 03.09.2024
  • Geldwäsche & Recht (GWuR)

Die Verdachtsmeldepflicht nach der EU-Geldwäscheverordnung

Die EU-Geldwäscheverordnung wird auch die Verdachtsmeldepflicht innerhalb der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Dabei ergeben sich wesentliche Änderungen im Vergleich zur heutigen Rechtslage. Unter anderem kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Der Einsatz legalen Vermögens für illegale Zwecke – ohne einen Verdacht auf Geldwäsche – wird meldepflichtig. Zudem werden verdachtsunabhängige schwellenwertbasierte Meldepflichten eingeführt. Der vorliegende Beitrag stellt die neuen Regelungen dar.

Geldwäsche & Recht (GWuR)

Quelle:
Geldwäsche & Recht (GWuR)

Fundstelle:
GWuR 2024, 120-127

Autoren:
Lars Haffke