- 10.12.2025
- Geldwäsche & Recht (GWuR)
Standardisierung von Verdachtsmeldungen nach der GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV)
Mit der Verordnung über die elektronische Abgabe von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwGMeldV) legt der Verordnungsgeber erstmals bundeseinheitlich Form und Mindestinhalte von geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen fest. Hintergrund ist die seit Jahren kritisierte Heterogenität der Meldepraxis, die eine strukturierte Auswertung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) erschwert. Der Verordnungsgeber zielt damit auf eine Erhöhung der strukturellen Vergleichbarkeit und maschinellen Auswertbarkeit von Meldedaten zur Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit der FIU.
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