- 12.12.2024
- Immissionsschutz
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach der Novelle 2024
Am 9. 7. 2024 sind die wesentlichen Teile des „Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ vom 3. 7. 2024 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 225). Es beinhaltet unter anderem – in seinem Art. 1 – Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und – in seinem Art. 4 – Änderungen der 9. BImSchV, die sich maßgeblich auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren auswirken.