• 04.03.2026
  • IT-Rechtsberater (ITRB)

Influencervertrag

Der Begriff „Influencer“ ist so unklar und so beliebig wie etwa der des „Aktivisten“. Nichtsdestoweniger sind einige von ihnen in manchen Branchen bemerkenswerte Treiber des Absatzes einzelner Produkte. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen der Vertragsgestaltung, wenn Unternehmen sich derartiger Einflussnehmer bedienen, um ihren Absatz zu fördern.

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juris IT-Recht

Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TDDDG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.
IT-Rechtsberater (ITRB)
Quelle: Fundstelle:
  • ITRB 2026, 72-74
Autoren:
  • Stefan Ernst