• 21.05.2024
  • juris – Die Monatszeitschrift (jM)

Beiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk und Bürgergeld

Die BSG-Richter liefern die erstmalige höchstrichterliche Beantwortung der Frage, wie nach Wegfall der Zuschussregelung des § 26 Abs. 1 a. F. SGB II ab 01.01.2011 Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen in die Einkommensbereinigung nach dem SGB II einzustellen sind (BSG, Urt. v. 13.12.2023 - B 7 AS 16/22 R). Nach Auffassung des erkennenden Senats sind sie i.H.d. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für selbständig Tätige in der GRV analog § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung – im Übrigen als Altersvorsorgebeiträge nach Maßgabe des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b i.V.m. § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II abzusetzen.

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juris – Die Monatszeitschrift (jM)
Quelle: Fundstelle:
  • jM 2024, 195-197
Autoren:
  • DirSG a.D. Dietrich Hengelhaupt