• 23.09.2024
  • juris – Die Monatszeitschrift (jM)

Die KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf justizielle IT-Anwendungen

Die am 01.08.2024 in Kraft getretene EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) stellt einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von KI-Systemen dar und hat weitreichende Implikationen für den justiziellen Bereich. Autor Skupin analysiert in seinem Beitrag die zentralen Neuregelungen der KI-VO, die auf einen harmonisierten Rechtsrahmen abzielen, um Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu schützen. Der risikobasierte Ansatz der Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risiko und legt unterschiedliche Anforderungen fest, wobei hochriskante Systeme strengen Auflagen unterliegen.Besonders im justiziellen Kontext wirft die KI-VO Fragen zur Nutzung von KI-Tools auf, die sowohl die Effizienz als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffen. Skupin beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung von KI in der Rechtsprechung ergeben, insbesondere in Bezug auf Tools zur Entscheidungsunterstützung und Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen. Die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von KI-Systemen, die nicht eigenständig entscheiden, sondern lediglich unterstützend wirken, wird hervorgehoben.Der Autor schlussfolgert, dass die KI-VO nicht nur die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von KI im Justizwesen neu definiert, sondern auch die zukünftige Entwicklung und Implementierung von KI-Tools maßgeblich beeinflussen wird. Die Diskussion um die Balance zwischen technologischen Innovationen und den rechtlichen Anforderungen bleibt somit von zentraler Bedeutung für die Gestaltung der justiziellen IT-Anwendungen der Zukunft.

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Quelle: Fundstelle:
  • jM 2024, 334-338
Autoren:
  • Dr. Florian Skupin