• 03.01.2024
  • Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der GKV

Hinsichtlich der Möglichkeiten der Erbringung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gilt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach wie vor eine relativ strikte Trennung der Leistungssektoren. In der vertragsärztlichen Versorgung dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden grundsätzlich nur erbracht werden, wenn sie vom G-BA anerkannt sind. Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen, die überwiegend im Gesetz selbst geregelt sind, teilweise aber auch auf Richterrecht beruhen. Für den Bereich der Krankenhausbehandlung gilt dagegen ein großzügigerer Maßstab mit einer partiellen Einschränkung des Qualitätsgebots. Der vorliegende Beitrag stellt die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG dar und zeigt – auch im Lichte der aktuellen Reformbestrebungen – gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.

Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)

Quelle:
Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)

Fundstelle:
KrV 2023, 227-234

Autoren:
RiBSG Dr. Frank Bockholdt