• 27.03.2024
  • Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)

Die Wiederholung der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

Mit der Novellierung der ZPO zum 1.1.2002 ist an die Stelle des § 525 ZPO a.F., nach dem der Rechtsstreit in der Berufungsinstanz „von neuem verhandelt“ wurde, § 529 ZPO getreten. § 529 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass das Berufungsgericht seiner die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen hat, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten sowie neue Tatsachen, soweit deren Berücksichtigung zulässig ist. Hans Christian Schwenker setzt sich anhand zwei aktuellen BGH-Entscheidungen mit der Frage auseinander, inwieweit die Vorstellungen des Gesetzgebers der ZPO-Reform zur Prüfungskompetenz für erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen in der forensischen Praxis umgesetzt worden sind.

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Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Quelle: Fundstelle:
  • MDR 2024, 338-343
Autoren:
  • Hans Christian Schwenker