• 12.01.2024
  • Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)

Schweigepflicht und Zeugnisverweigerung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern

Die Schweigepflicht im Behandlungsverhältnis ist ein hohes Schutzgut. Sie wird daher auch strafrechtlich geschützt. Doch im Alltag von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern bestehen immer wieder Situationen, in denen diese Schweigepflicht gefährdet ist oder auch verletzt wird. Eine solche Gefahrensituation stellt bspw. der Umgang mit sozialen Medien dar. Die Schweigepflicht ist aber nicht nur materiell-rechtlich abgesichert, sondern auch im Strafprozess durch Zeugnisverweigerungsrechte von Berufsgeheimnisträgern. Anhand der Hybridrolle, die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter qua Gesetz in der Notfallversorgung übernehmen, wird deutlich, dass dieses Zeugnisverweigerungsrecht in §§ 53, 53a StPO lückenhaft ist. Der Beitrag zeigt daher Gefahrensituationen auf, beleuchtet vermeintliche Irrtümer unter nichtärztlichem Personal und legt dar, warum § 53 StPO ergänzt werden muss.

Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)

Quelle:
Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)

Fundstelle:
medstra 2024, 27-32

Autoren:
Tilmann Dittrich
Markus Gierok