- 26.05.2025
- Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)
Gefährliche Ärzte, gefährliche Werkzeuge – und gefährliches Halbwissen
Das AG Kempten, das LG Kempten und das BayObLG machen es sich selbst, machen es einander, machen es dem Angeklagten und machen es der medizinstrafrechtlichen Fachwelt alles andere als leicht, zu verstehen, was da – juristisch – gerade passiert. Und was in den letzten mehr als 5,5 Jahren, die allein das Hauptverfahren dauert, passiert ist. Der Grund: In einem Fall, der nicht ganz so leicht zu entscheiden ist, machen es sich die Gerichte selbst zu leicht. Das wiederum macht es der Fachwelt leicht, mit Vorlesungen und Seminaren, mit Tagungen für Juristen und Ärzte, mit Aufsätzen und Anmerkungen auf diese Entscheidungen zu reagieren – und sie, wenn auch entscheidungsunerheblich, aus Sicht der Rechtswissenschaft und der -praxis zu korrigieren. Die Themen sind komplex: Aufklärungspflichten, Vorsatz im Arzt-Patienten-Verhältnis, der Werkzeugbegriff des § 224 StGB. Allein die Entscheidungen der drei Gerichte sind es nicht: komplex. Wer es deshalb am schwersten hat: der Angeklagte, der mit diesen zu einfachen Lösungen leben muss. Und wer es noch schwer haben könnte: die medizinische Praxis, wenn andere Staatsanwaltschaften und Gerichte, die es sich auch leicht machen möchten, diese Entscheidungen ganz einfach übernehmen.
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