- 16.12.2024
- Miet-Rechtsberater (MietRB)
Mietrechtlich relevante Änderungen durch das IV. Bürokratieentlastungsgesetz
Mit dem IV. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG-IV), das im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft tritt, wurden auch mietrechtliche Bestimmungen geändert. Insoweit wurde u.a. dem Vermieter das Recht eingeräumt, statt Betriebskosten-Belege papierförmig vorzulegen, diese elektronisch bereitzustellen. Für die Miete von Grundstücken und Geschäftsräumen (aber nicht Wohnräumen) reicht statt der bislang einzuhaltenden Schriftform die Textform. Die Aufbewahrungsfrist z.B. für Buchungsbelege wurde auf acht Jahre verkürzt.
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