- 19.01.2026
- Miet-Rechtsberater (MietRB)
Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Bereits in der Vergangenheit war anerkannt, dass ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG besteht. Dieser hat durch das WEMoG zwischenzeitlich Eingang in das Gesetz gefunden. Gemäß § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der GdWE Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. In der Folge soll dargestellt werden, welche Ansprüche bestehen, ob diese durchgesetzt werden können und worauf dabei in der Beratungspraxis konkret zu achten ist
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juris Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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