- 18.03.2025
- Mietrecht kompakt (MK)
Kündigung: (Unwirksame) Schriftsatzkündigung gegenüber einer „Naturalpartei“ im elektronischen Rechtsverkehr
Kündigungserklärungen sind fehleranfällig. Im Zusammenhang mit neuen prozessual zwingenden Regeln zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten hat sich eine – lange unentdeckte und vom Gesetzgeber nicht bedachte – Gesetzeslücke ergeben, die auf kollidierende materiell-rechtliche Anforderungen an das Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen zurückzuführen ist und die Frage aufwarf, ob wir Grundsätze aufgeben, für die es gute Gründe gibt. Der BGH hat dies nun in einer mit Ungeduld erwarteten Entscheidung zur Wirksamkeit einer Kündigung beantwortet, die in einem dem Gericht elektronisch übermittelten Schriftsatz enthalten und einer nicht anwaltlich vertretenen Partei durch das Gericht zuzustellen war. Wäre der Gesetzgeber nicht inzwischen tätig geworden, spätestens diese Entscheidung hätte ihn wohl alarmiert.
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