• 01.04.2026
  • Mietrecht kompakt (MK)

Untermiete: „Gewinnbringende“ Untervermietung unzulässig

Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, kann er vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen, § 553 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Voraussetzungen dieses nur für Wohnraum geltenden Anspruchs sind umstritten und beschäftigen (auch) den BGH inzwischen regelmäßig. Das gilt auch für Fragen zum Nachweis eines Verdachts des Vermieters, dass der Mieter unerlaubt untervermietet oder die Rechtsfolgen einer unerlaubten Untervermietung für den Mieter. Der VIII. Zivilsenat hatte nun Gelegenheit, die Frage zu entscheiden, ob der Mieter auch dann einen Anspruch auf der Erteilung der Erlaubnis hat, wenn er die an ihn vermietete Wohnung gewinnbringend untervermietet. Die öffentliche Aufmerksamkeit für die mündliche Verhandlung vor dem BGH am 24.9.25 und die erst am 28.1.26 verkündete Entscheidung sagt sehr viel über die Wahrnehmung dieses Problems in der Gesellschaft aus.

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Mietrecht kompakt (MK)
Quelle: Fundstelle:
  • MK 2026, 46-51
Autoren:
  • Astrid Siegmund